Verfügung


Verfügung zum kulturschutzgebiet projekttheater dresden vom 1.09.1997

Prolog

Tatsächlich, es leben in dieser Stadt noch Künstler! Besonders in den Randbereichen, wo es kalt und zugig ist, aber auch an anderen Stellen, bauen sie ihre Nischen und Nester und versprühen ihre Kreativität. Dazu gehören seltene Performer oder die in Dresden fast ausgestorbenen freien Tänzer und Choreographen. Sie alle hangeln sich von einem unterfinanzierten Projekt zum nächsten im alltäglichen Überlebenskampf um einen Platz an der Sonne. Oft ist diese gefährdete Spezies für den ungeschulten Beobachter nur schwer zu entdecken. Viele dieser ständig neue Ideen und Visionen ausbrütenden Menschen werden durch das Anwachsen des allgemeinen NICHTS bedroht, beeinträchtigt, gestört oder vertrieben, denn:

Die Kunst passt sich an, Sinn wird heutzutage gemacht, denn es hat kaum noch etwas einen. Geschmack besteht im verzweifelten Rennen nach dem "In" sein. Denn nur das bringt Geld – wenn überhaupt. Im Run auf potentielle Sponsoren geht auch das eine oder andere Projekt in die Knie – willkommen in der kulturellen Marktwirtschaft. Kultur und Bildung werden zur Ware, der Preisvergleich – nicht der Qualitätsvergleich – ist bestimmend. Theater werden zu Dienstleistungsunternehmen, Festivals und Events sind zu Wirtschaftsunternehmungen mutiert, die durch Manager und nicht durch künstlerische Leiter dominiert werden. Kontur- und Belanglos werden sie zu einer grauen, zähen Masse in welcher kaum einzelne farbige Punkte auszumachen sind. Eine soziale, kritische und realpolitische Auseinandersetzung findet kaum noch statt. Selbstbeweihräucherung und Selbsttherapie stehen im Mittelpunkt, Bildung ist nicht erwünscht – es sei denn sie kommt "easy" und möglichst billig daher. Kulturelle Bildung ist allgemeiner Verdummung gewichen, das Denken übernimmt der Fernsehapparat.

Und dabei gehören – wie wir allerorts hören - Kultur und Bildung zu den Säulen, welche eine jede Gesellschaft tragen.

Doch aktuelle Politik zermalmt diesen Grundpfeiler stetig. Kultur und Bildung werden ausgehungert, einzig Prestigeprojekte und damit die – jetzt schon überbezuschusste – Hochkultur werden & wird gefördert.

Vielen der Besucher des projekttheater ist diese Problematik sicher nicht bewusst.

Aus diesen Gründen sehen wir es als unbedingt notwendig an, die Kultur vor diesen zerstörerischen Einflüssen schützen zu müssen.

Daher erklärt sich das projekttheater dresden ab sofort und per Dekret zum kulturschutzgebiet.

 

§ 1 Name, Sitz und Ausdehnung

    1. Das Kulturschutzgebiet führt den Namen "kulturschutzgebiet projekttheater"
    2. Sitz ist Dresden, Louisenstr. 47, 01099 dresden.
    3. das kulturschutzgebiet projekttheater umfasst die gesamte Immobilie, d.h. Vorderhaus, Seitengebäude und Hinterhaus sowie Hofgelände
    4. die im Vorderhaus wohnhaften Mieter sind hierbei NICHT ausgeschlossen

 

§ 2 Ziele und Aufgaben

  1. Das kulturschutzgebiet verfolgt die Ziele:
  • Schaffung und Unterhaltung eines geschützten Raumes für unabhängige künstlerisch und kulturell arbeitende Menschen
  • Schutz und Erhalt exemplarischer Theater- und Kunstprojekte
  • Sicherung, Entwicklung und Verbreitung humanistischer Werte
  • Schutz der Kultur vor Verflachung, Verdummung und dem entsprechenden Publikum
  • Begünstigung von kulturellen Randgruppen, z.B. freien Künstlern
  • Beihilfe zur Kommunikationserziehung
  • Pflege und Wartung der deutschen Sprache, besonders des Genitivs
  1. Die Ziele werden insbesondere verwirklicht durch
  • das Abwenden allgemeiner und spezieller Bedrohungen trotz besseren Wissens durch Politik und Gesellschaft
  • Kampf gegen die künstlerische Bestandsgefährdung – und Einschränkung durch absurde Entscheidungen von Staats-, Landes- und/oder Stadtregierung sowie weiterer Vereinigungen
  • Gegenwehr bezüglich aller negativen Einflüsse auf das kulturschutzgebiet projekttheater

 

§ 3 Gemeine Nützlichkeit

    1. Das kulturschutzgebiet und die darin involvierten Personen sind opferbereit- und willig in der Erfüllung der gesteckten Ziele tätig
    2. Alles, was sich selber rechnet ist besonders willkommen
    3. Spenden, Geschenke, Opfergaben, Bestechungen und Begünstigungen sind ausdrücklich gewünscht

§ 4 Mit- und Ohnegliedschaft

    1. Das Kulturschutzgebiet projekttheater umfasst alle humanistisch / idealistisch und pragmatisch denkende Menschen jeden Alters
    2. Widerspruchsrecht besteht nicht.
    3. Jeder, welcher das Kulturschutzgebiet betritt, hat sich an die Regeln zu halten.
    4. Das Kulturschutzgebiet wird kompromisslos und autoritär verwaltet, basisdemokratisches Gerede über die Grundlage als Fundament der Basis wird nicht nur nicht geduldet, sondern ausgeschlossen.

§ 5 Rechte und Pflichten im Kulturschutzgebiet

    1. das Verlassen der ausgetretenen Wege der Kulturpolitik ist unbedingte und erste Pflicht
    2. Finanzielle Kürzungen sind strengstens untersagt. Sollten sie doch vorgenommen werden, so ist das Lagern an nicht dazu ausgewiesenen Stellen (vor Ministerien, Rathäusern usw.) , sofern es nötig wird ist die Pflicht eines jeden Kulturbewussten und Kulturschutzgebietnutzers
    3. mitgebrachter Abfall wird wieder mit nach Hause genommen und dort entsorgt
    4. Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
      dieses Kulturschutzgebiet zeichnet sich durch eine Vielzahl von besonders kämpferischen und rauen Mit- und Ohnegliedern aus. Hierbei wirkt sich jedoch der Nährstoffeintrag durch Hundekot negativ auf die Stimmung aus und kann zu ernsthaften Komplikationen führen. Deshalb ist für Hunde das Betreten des Kulturschutzgebietes projekttheater untersagt.
    5. um das Aussterben der zahllosen künstlerischen Lebensgemeinschaften zu verhindern, ist die Aneignung und der Missbrauch von kulturschutzgebietseigenen Illusionen bei Strafe verboten.
    6. die gekennzeichneten künstlerischen Brut- und Aufzuchtsgebiete dürfen nur mitallergrößtem Respekt betreten werden. Hierbei wird das Mitbringen alkoholischer Getränke (Rotwein) empfohlen.
    7. den Anweisungen und Bevormundungen der Kulturschutzgebietsverwalter ist sofort und unbedingt Folge zu leisten. Diskussionen sind nicht erwünscht. Verstoß Haftung

§ 6 Verantwortung und Zuwiderhandlungen

    1. Im Kulturschutzgebiet gilt grundsätzlich der gesunde Menschenverstand. Bei wem dieser verkümmert oder abgestorben ist, sollte das Betreten des Gebietes weiträumig vermeiden.
    2. Beim Betreten des Kulturschutzgebietes unterwirft man sich den aufgestellten Regeln. Zuwiderhandlungen werden je nach Schwere mit Arbeitseinsätzen bis zu 40 Stunden oder aber einer Spende von mindestens 50,00 € bestraft.
    3. In schweren Fällen kommt es zu einem Zwangsbesuch einer Theatervorstellung.
    4. verantwortungslose Personen, welche das Kulturschutzgebiet an sich oder aber die darin wieder heimisch Gewordenen leichtsinnig in Gefahr bringen, werden bestraft, mit sofortiger Wirkung aus dem Kulturschutzgebiet ausgeschlossen und es wird ein Betretungsverbot ausgesprochen.
    5. Alle Mit- und Ohneglieder des Kulturschutzgebietes sowie seine Nutzer haben das uneingeschränkte Recht, gegen Personen oder Behörden, die fahrlässig mit dem Kulturschutzgebiet umgehen, aktiv einzuschreiten und die Gefahren damit abzuwenden.

§ 7 Allgemeines

  1. Diese Verfügung tritt am 1.9.1997 in Kraft.
  2. Mit dem Einhalten der Regeln, der Abgabe einer Spende und/oder dem Besuch von Theatervorstellungen leisten Sie Ihren Beitrag zum Schutz unser Kultur und Bildung, so dass sich auch Ihre Nachbarn, Mitmenschen und hoffentlich auch noch Ihre Kinder und Enkel an der Schönheit und Vielfalt der heimischen Kultur erfreuen können.

zurück