Verfügung zum kulturschutzgebiet projekttheater dresden vom
1.09.1997
Prolog
Tatsächlich, es
leben in dieser Stadt noch Künstler! Besonders in den Randbereichen,
wo es kalt und zugig ist, aber auch an anderen Stellen, bauen sie
ihre Nischen und Nester und versprühen ihre Kreativität.
Dazu gehören seltene Performer oder die in Dresden fast ausgestorbenen
freien Tänzer und Choreographen. Sie alle hangeln
sich von einem unterfinanzierten Projekt zum nächsten im alltäglichen
Überlebenskampf um einen Platz an der Sonne. Oft ist diese
gefährdete Spezies für den ungeschulten Beobachter nur
schwer zu entdecken. Viele dieser ständig neue Ideen und Visionen
ausbrütenden Menschen werden durch das Anwachsen des allgemeinen
NICHTS bedroht, beeinträchtigt, gestört oder vertrieben,
denn:
Die Kunst passt sich
an, Sinn wird heutzutage gemacht, denn es hat kaum noch etwas einen.
Geschmack besteht im verzweifelten Rennen nach dem "In"
sein. Denn nur das bringt Geld – wenn überhaupt. Im Run auf
potentielle Sponsoren geht auch das eine oder andere Projekt in
die Knie – willkommen in der kulturellen Marktwirtschaft. Kultur
und Bildung werden zur Ware, der Preisvergleich – nicht der Qualitätsvergleich
– ist bestimmend. Theater werden zu Dienstleistungsunternehmen,
Festivals und Events sind zu Wirtschaftsunternehmungen mutiert,
die durch Manager und nicht durch künstlerische Leiter dominiert
werden. Kontur- und Belanglos werden sie zu einer grauen, zähen
Masse in welcher kaum einzelne farbige Punkte auszumachen sind.
Eine soziale, kritische und realpolitische Auseinandersetzung findet
kaum noch statt. Selbstbeweihräucherung und Selbsttherapie
stehen im Mittelpunkt, Bildung ist nicht erwünscht – es sei
denn sie kommt "easy" und möglichst billig daher.
Kulturelle Bildung ist allgemeiner Verdummung gewichen, das Denken
übernimmt der Fernsehapparat.
Und dabei gehören
– wie wir allerorts hören - Kultur und Bildung zu den Säulen,
welche eine jede Gesellschaft tragen.
Doch aktuelle Politik
zermalmt diesen Grundpfeiler stetig. Kultur und Bildung werden ausgehungert,
einzig Prestigeprojekte und damit die – jetzt schon überbezuschusste
– Hochkultur werden & wird gefördert.
Vielen der Besucher des
projekttheater ist diese Problematik sicher nicht bewusst.
Aus diesen Gründen
sehen wir es als unbedingt notwendig an, die Kultur vor diesen zerstörerischen
Einflüssen schützen zu müssen.
Daher erklärt sich
das projekttheater dresden ab sofort und per Dekret zum kulturschutzgebiet.
§ 1 Name,
Sitz und Ausdehnung
- Das Kulturschutzgebiet
führt den Namen "kulturschutzgebiet projekttheater"
- Sitz ist Dresden,
Louisenstr. 47, 01099 dresden.
- das kulturschutzgebiet
projekttheater umfasst die gesamte Immobilie, d.h. Vorderhaus,
Seitengebäude und Hinterhaus sowie Hofgelände
- die im Vorderhaus
wohnhaften Mieter sind hierbei NICHT ausgeschlossen
§ 2 Ziele
und Aufgaben
- Das kulturschutzgebiet
verfolgt die Ziele:
- Schaffung und Unterhaltung
eines geschützten Raumes für unabhängige künstlerisch
und kulturell arbeitende Menschen
- Schutz und Erhalt
exemplarischer Theater- und Kunstprojekte
- Sicherung, Entwicklung
und Verbreitung humanistischer Werte
- Schutz der Kultur
vor Verflachung, Verdummung und dem entsprechenden Publikum
- Begünstigung
von kulturellen Randgruppen, z.B. freien Künstlern
- Beihilfe zur Kommunikationserziehung
- Pflege und Wartung
der deutschen Sprache, besonders des Genitivs
- Die Ziele werden insbesondere
verwirklicht durch
- das Abwenden allgemeiner
und spezieller Bedrohungen trotz besseren Wissens durch Politik
und Gesellschaft
- Kampf gegen die künstlerische
Bestandsgefährdung – und Einschränkung durch absurde
Entscheidungen von Staats-, Landes- und/oder Stadtregierung sowie
weiterer Vereinigungen
- Gegenwehr bezüglich
aller negativen Einflüsse auf das kulturschutzgebiet projekttheater
§ 3 Gemeine
Nützlichkeit
- Das kulturschutzgebiet
und die darin involvierten Personen sind opferbereit- und willig
in der Erfüllung der gesteckten Ziele tätig
- Alles, was sich
selber rechnet ist besonders willkommen
- Spenden, Geschenke,
Opfergaben, Bestechungen und Begünstigungen sind ausdrücklich
gewünscht
§ 4 Mit-
und Ohnegliedschaft
- Das Kulturschutzgebiet
projekttheater umfasst alle humanistisch / idealistisch und
pragmatisch denkende Menschen jeden Alters
- Widerspruchsrecht
besteht nicht.
- Jeder, welcher das
Kulturschutzgebiet betritt, hat sich an die Regeln zu halten.
- Das Kulturschutzgebiet
wird kompromisslos und autoritär verwaltet, basisdemokratisches
Gerede über die Grundlage als Fundament der Basis wird
nicht nur nicht geduldet, sondern ausgeschlossen.
§ 5 Rechte
und Pflichten im Kulturschutzgebiet
- das Verlassen der
ausgetretenen Wege der Kulturpolitik ist unbedingte und erste
Pflicht
- Finanzielle Kürzungen
sind strengstens untersagt. Sollten sie doch vorgenommen werden,
so ist das Lagern an nicht dazu ausgewiesenen Stellen (vor Ministerien,
Rathäusern usw.) , sofern es nötig wird ist die Pflicht
eines jeden Kulturbewussten und Kulturschutzgebietnutzers
- mitgebrachter Abfall
wird wieder mit nach Hause genommen und dort entsorgt
- Liebe Hundebesitzerinnen
und Hundebesitzer,
dieses Kulturschutzgebiet zeichnet sich durch eine Vielzahl
von besonders kämpferischen und rauen Mit- und Ohnegliedern
aus. Hierbei wirkt sich jedoch der Nährstoffeintrag durch
Hundekot negativ auf die Stimmung aus und kann zu ernsthaften
Komplikationen führen. Deshalb ist für Hunde das Betreten
des Kulturschutzgebietes projekttheater untersagt.
- um das Aussterben
der zahllosen künstlerischen Lebensgemeinschaften zu verhindern,
ist die Aneignung und der Missbrauch von kulturschutzgebietseigenen
Illusionen bei Strafe verboten.
- die gekennzeichneten
künstlerischen Brut- und Aufzuchtsgebiete dürfen nur
mitallergrößtem Respekt betreten werden. Hierbei
wird das Mitbringen alkoholischer Getränke (Rotwein) empfohlen.
- den Anweisungen
und Bevormundungen der Kulturschutzgebietsverwalter ist sofort
und unbedingt Folge zu leisten. Diskussionen sind nicht erwünscht.
Verstoß Haftung
§ 6 Verantwortung
und Zuwiderhandlungen
- Im Kulturschutzgebiet
gilt grundsätzlich der gesunde Menschenverstand. Bei wem
dieser verkümmert oder abgestorben ist, sollte das Betreten
des Gebietes weiträumig vermeiden.
- Beim Betreten des
Kulturschutzgebietes unterwirft man sich den aufgestellten Regeln.
Zuwiderhandlungen werden je nach Schwere mit Arbeitseinsätzen
bis zu 40 Stunden oder aber einer Spende von mindestens 50,00
€ bestraft.
- In schweren Fällen
kommt es zu einem Zwangsbesuch einer Theatervorstellung.
- verantwortungslose
Personen, welche das Kulturschutzgebiet an sich oder aber die
darin wieder heimisch Gewordenen leichtsinnig in Gefahr bringen,
werden bestraft, mit sofortiger Wirkung aus dem Kulturschutzgebiet
ausgeschlossen und es wird ein Betretungsverbot ausgesprochen.
- Alle Mit- und Ohneglieder
des Kulturschutzgebietes sowie seine Nutzer haben das uneingeschränkte
Recht, gegen Personen oder Behörden, die fahrlässig
mit dem Kulturschutzgebiet umgehen, aktiv einzuschreiten und
die Gefahren damit abzuwenden.
§ 7 Allgemeines
- Diese Verfügung
tritt am 1.9.1997 in Kraft.
- Mit dem Einhalten
der Regeln, der Abgabe einer Spende und/oder dem Besuch von Theatervorstellungen
leisten Sie Ihren Beitrag zum Schutz unser Kultur und Bildung,
so dass sich auch Ihre Nachbarn, Mitmenschen und hoffentlich auch
noch Ihre Kinder und Enkel an der Schönheit und Vielfalt
der heimischen Kultur erfreuen können.