Über uns

satzung des vereins

SATZUNG

des projekttheater dresden e.V.

Beschlußvorschlag zur Neufassung der Satzung auf der Mitgliederversammlung am 11. April 2002


§ 1 Name und Sitz des Vereins
  Der Verein führt den Namen "projekttheater dresden e.V.". Sitz des Vereins ist Dresden.


§ 2 Ziele und Aufgaben
(1) Der Verein verfolgt die Ziele:
     * Schaffung und Unterhaltung von Proben- und Auftrittsmöglichkeiten für unabhängige
        Theatergruppen und Solisten.
     * Erarbeitung exemplarischer Theater- und Kunstprojekte in Zusammenarbeit
        unterschiedlichster Gruppen und Künstler.
     * Förderung der Kommunikation zwischen unabhängigen Theatergruppen bzw.
        -solisten, staatlichen bzw. kommunalen Theatern sowie interessierten Laien auch
        über Dresden hinaus.
     * Organisation von theaterorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten insbesondere für
        die Mitarbeiter unabhängiger Theater.
(2) Die Satzungsziele werden insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und
      Verwaltung einer eigenen Einrichtung mit Spielstätte, mehreren Probenräumen und
      Kommunikationszentrum. Diese Einrichtung soll unter dem Namen "projekttheater dresden"
      mit mehreren Mitarbeitern für Verwaltung und Technik arbeiten und von
      projekttheater dresden e.V. finanziert werden.


§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein vertritt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
      "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
      keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
      hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft
(1) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
      Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluß, im Zweifelsfall auf vorherigen
      Antrag des Betreffenden die nächste Mitgliederversammlung (MV). Mit dem Beschluß zur Annahme
      eines Aufnahmeantrags beginnt die Mitgliedschaft. Der Beschluß ist der/dem Betreffenden
      schriftlich mitzuteilen.Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
      Bis zur Revision einer Mitgliedschaftsentscheidung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung gilt die
      Entscheidung des Vorstands und ist rechtsverbindlich.
(2) Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres werden,
      sofern sie schriftlich ihre Mitgliedschaft erklären und die Satzung anerkennen.
      Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.
      Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht teilzunehmen.
(3) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die die Entwicklung der unabhängigen
      Theaterkunst unterstützen. Ihre Rechte und Pflichten legt der Vorstand differenziert fest.
      Die Fördermitgliedschaft wird jeweils nur für ein Jahr erteilt und dann um jeweils ein weiteres Jahr
      verlängert werden, sofern beide Seiten dies noch wünschen und der Vorstand hierzu keine anderen
      Festlegungen trifft.
      Fördernde Mitglieder haben bei Abstimmungen beratende Stimme. Sie können auf Wunsch auf den
      Publikationen des Vereins und seiner Spielstätte namentlich Erwähnung finden.
(4) Natürliche und juristische Personen, die sich um die Entwicklung der unabhängigen Theaterkunst bzw.
      um den projekttheater dresden e.V. und seine Spielstätte besondere Verdienste erworben haben,
      können durch den Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
      Ehrenmitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
      Sofern es sich bei ihnen um natürliche Personen handelt, haben sie hier Stimmrecht.
      Juristische Personen haben beratende Stimme. Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig.


§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des projekttheater dresden e. V. bevorzugt zu nutzen.
      Die konkrete Verfahrensweise regelt die Geschäfts- und Hausordnung.
      Jedes Mitglied erhält laufend aktuelle Informationen.
(2) Der Jahresbeitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt 60,- EUR, fällig ohne Aufforderung zum 30.
      April für das jeweilige Jahr.
(3) Auf Antrag kann dieser Betrag jeweils für ein Jahr ausgesetzt oder um 25 % ermäßigt werden.
      Der Antrag auf Aussetzung bzw. Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages muß bis zum 31. März des jeweiligen
      Jahres unter Angabe der Aussetzungs- bzw. Ermäßigungsgründe beim Vorstand eingereicht werden.
      Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
(4) Bei Nichtzahlung bis zum 30.April mahnt der Vorstand schriftlich an die letzte bekannte Adresse.
      Das Schreiben gilt 5 Tage nach Absendung als zugegangen. Wird bis zum 31.Mai kein Geldeingang
      verzeichnet und sind dem Vorstand keine schwerwiegenden Gründe für die Säumnis bekannt,
      streicht der Vorstand durch Beschluß das Mitglied aus der Mitgliederliste.
(5) Jedes Mitglied ist verpflichtet, beim Vorstand seine aktuelle Adresse zu hinterlegen
      und im Falle etwaiger Änderungen umgehend zu aktualisieren.


§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Austritt, Ausschluß, Streichung oder Tod des Mitglieds bzw.
      durch Auflösung des Vereins.
(2) Der Austritt ist dem Vorstand des Vereins gegenüber schriftlich zu erklären.
      Es bedarf keinerlei Angabe von Gründen.
(3) Der Ausschluß ist nur aus wichtigem Grunde zulässig. Über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet
      der Vorstand des Vereins auf Antrag mindestens zweier Ordentlicher bzw. Ehrenmitglieder.
      Der Ausschluß ist dem betreffenden Mitglied schriftlich und unter Angabe aller Gründe zuzuleiten.
(4) Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, an der nächsten Mitgliederversammlung teilzunehmen,
      um dort in einem der ersten Tagesordnungspunkte zu den zum Ausschluß geführten Gründen Stellung zu
      nehmen und die Revision der Ausschlußentscheidung des Vorstands durch die MV zu fordern.
      Dies ist rechtzeitig dem Vorstand schriftlich anzuzeigen, der darauf seinerseits das ausgeschlossene Mitglied
      zur MV einzuladen hat.
      Die Entscheidung der MV ist weder durch den Vorstand noch durch den Betreffenden revidierbar.
      Sind die Umstände beseitigt, die zum Ausschluß eines Mitglieds geführt haben, kann die/der Betreffende
      erneut einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
(5) Die Streichung beendet die Mitgliedschaft beitragssäumiger
      Vereinsmitglieder gem. § 5 (4) dieser Satzung durch Beschluß des Vorstands.
(6) Ein gestrichenes Mitglied wird wieder vollwertiges Mitglied des Vereins, indem es alle zum Zeitpunkt
      der Streichung offenen sowie alle seither aufgelaufenen Beitragsrückstände begleicht.
      Hierdurch erlangt es automatisch seine Rechte als Mitglied zurück, die Zustimmung durch MV oder
      Vorstand ist nicht erforderlich. Diese Möglichkeit erlischt zwei Jahre nach Streichung.


§ 7 Organe
      Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.


§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese tagt einmal jährlich innerhalb der ersten
      vier Monate des laufenden Jahres.
(2) Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann die Mitgliederversammlung jederzeit als außerordentliche MV
      einberufen werden.
(3) Die Einberufung erfolgt
      a) durch den Vorstand
      b) durch den Vorstand auf Verlangen von mindestens 25% der Ordentlichen Mitglieder
      schriftlich, vier Wochen im Voraus und unter Mitteilung der Tagesordnung an die letzte
      bekannte Adresse und gilt fünf Tage nach Absendung als zugegangen.
(4) Die MV stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet über Fragen von
      grundsätzlicher Bedeutung.
      Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
      * Wahl und Abwahl des Vorstands
      * Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
      * Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
      * Beschlußfassung über den Jahresabschluß
      * Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands
      * Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands
      * Erlaß einer Geschäftsordnung für den Vorstand
      * Beschlußfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder Rückzug aus Aufgaben des Vereins
      * Beschlußfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 1/3 der Ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
(6) Die MV wird durch eine/n in einem ersten Tagesordnungspunkt zu
      bestimmende/n Protokollführer/in dokumentiert.
      Das Protokoll hat mindestens zu enthalten:
      * eine Liste sämtlicher anwesender Vereinsmitglieder
      * die vom Vorstand mit der Einladung ausgegebene Tagesordnung
      * alle wesentlichen Punkte, die Gegenstand der MV waren; insbesondere Verfügungen und Beschlüsse der MV
      sowie Absprachen, Festlegungen etc., aus denen dem Verein Verbindlichkeiten jedweder Art erwachsen.
(7) Das Protokoll ist durch den/die Protokollführer/in sowie von sämtlichen anwesenden Vorstandsmitgliedern zu
      unterzeichnen und daraufhin allen Mitgliedern des Vereins zur Kenntnisnahme zuzusenden.


§ 9 Vorstand
(1)Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei Ordentlichen Mitgliedern des Vereins zusammen.
      Gemäß § 26 BGB besteht er aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der
      Schatzmeister/in.
(2) Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder wählen.
      Diese sind bei Vorstandsbeschlüssen ebenfalls stimmberechtigt.
(3) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt.
      Er bleibt bis zur ordnungsgemäßen Neubestellung des Nachfolgevorstandes im Amt.
      Beschlüsse des Vorstandes sind mit einfacher Mehrheit zu fällen.
(4) Der Vorstand vertritt den Verein hinsichtlich seiner ideellen und geschäftlichen Interessen nach außen
      und innen.Bei der Vertretung nach außen handeln je zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam,
      sofern sie nicht durch den Vorstand zur Alleinvertretung ermächtigt sind.
(5) Die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Vereins sowie die Leitung der Spielstätte werden durch den
      Vorstand geführt.
      Es ist möglich, aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder dafür einen Geschäftsführenden Vorstand zu bestellen.
(6) Der Vorstand soll in der Regel einmal monatlich tagen.
(7) Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.


§ 10 Finanzen und Rechnungsprüfung
(1) Der Verein und seine Einrichtungen werden finanziert aus Spenden und öffentlichen Mitteln
      sowie aus den Einnahmen öffentlicher Veranstaltungen, aus Einnahmen aus Vermietung und
      Verpachtung, Mitgliedsbeiträgen, Publikationen etc.
      Die erwirtschafteten Mittel werden vorrangig für den Unterhalt der entsprechenden Einrichtungen verwendet.
(2) Der Vorstand hat jederzeit das Recht und einmal jährlich die Pflicht,
      alle Bücher und Belege zu prüfen und der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten.
(3) Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Ordentlichen Mitglieder
      des Vereins eine/n Kassenprüfer/in bestimmen.
      Der/Die Kassenprüfer/in hat das Recht der jederzeitigen Prüfung von Kasse und Büchern des Vereins.
      Er/Sie erstattet einen Bericht der Mitgliederversammlung und ist nur ihr gegenüber verantwortlich.
      Der/Die Kassenprüfer/in darf weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören.
      Er/Sie unterliegt in seiner/ihrer Arbeit keinerlei Weisungen durch den Vorstand.


§ 11 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann sich durch Beschluß der Mitgliederversammlung auflösen.
      Hierzu ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
(2) Über die Verwendung des Vermögens ist ebenfalls auf der betreffenden Mitgliederversammlung zu
      entscheiden.
      Die Mittel dürfen ausschließlich zu gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden.
      Ein entsprechender Beschluß wird erst nach Zustimmung des Finanzamtes gültig.


      Dresden, den 22.04.2002

geschichte

Es waren einmal

Junge ambitionierte Menschen, welche sich „theaterbrigade“ nannten und unbedingt auf die Bretter wollten, die angeblich die Welt bedeuten. Sie probten in Kellern und Wohnungen, waren damit nicht zufrieden und suchten daher nach Räumen, die es ihnen ermöglichen sollten, ihren Weg in die Professionalität gehen zu können.

Auf dieser Suche stießen sie im Juli 1989 auf eine leerstehende Werkhalle des VEB Metallwaren auf der Louisenstraße 47. Diese war zwar nicht beheizbar und genauso abgewrackt wie das ganze Haus und die ganze Äußere Neustadt (das Viertel, in welchem sich die Straße auch heute noch befindet, damals zum Abriß freigegeben, heute schick saniert), doch dafür würden sich am Ende schon Lösungen finden lassen.

Sie erstellten eine Konzeption und wandten sich vertrauensvoll an das Stadtbezirkskabinett für Kultur und beantragten die Nutzung des Gebäudes zwecks Schaffung einer Theaterbühne. Dieses wurde abgelehnt, denn hier sollte sowieso alles abgerissen werden. Im Zentralen Klub der Jugend (heute Kulturzentrum Scheune) fanden sie einen Partner in dieser Angelegenheit. Doch auch der Antrag des Klubs der Jugend auf Anmietung der Räume und Gewerberaumzuweisung wurde abgelehnt. So spielten sie eine Zeitlang PingPong, das Stadtbezirkskabinett und die theaterbrigade. Doch Machtlosigkeit von Illusionisten muß nicht zu Resignation und Republikflucht führen. Letzteres hatte sich im November ′89 sowieso erledigt, was am Tatbestand leider nichts änderte.

So entschlossen sie sich zu einem drastischen Schritt. Sie räumten die bis vor kurzem noch produzierten Flaschenöffner, Korkenzieher und Gasanzünder beiseite und am 16. Februar ′90 war es dann soweit: EIN THEATER BESETZT SEIN HAUS.


Am 18.2. strömten knapp 200 Leute in den maroden Fabrikraum zur Eröffnung des PROJEKTTHEATER DRESDEN.

An diesem Tag wurde Dresdens bis zum heutigen Zeitpunkt einziges FREIES OFF-THEATER aus der Taufe gehoben.

Sie spielten was und so gut sie konnten, spielten gegen ihre eigene Kriminalisierung, gegen Räumungsbefehle, gegen Dreck und Kälte. Und Anfangs kam das Publikum. Das projekttheater war ein exotischer Anziehungspunkt in der Neustadt geworden.


Doch in deutschen (wie auch in anderen) Landen geht natürlich nichts ohne Rechtsform. So gründeten sie am 26. März 1990 den Verein projekttheater dresden.

Was wollten sie nun mit dem besetzten Theater?

Ein Arbeitzentrum für unabhängige Gruppen mit Aufführungssaal und mindestens 3 Probenräumen für die 2 hauseigenen Gruppen und Gäste zur Erarbeitung von Inszenierungen wollten sie schaffen, ein Kommunikationszentrum für Akteure und Theaterinteressierte, gemeinsam wollten sie arbeiten, Werkstätten einrichten, Ausbildungskurse abhalten, Podiumsgespräche und und und.

Es sollte EIN HAUS FÜR JEDE FORM VON THEATER werden.

Erst einmal bemühten sie sich um einen legalen Status. Zwar hatten sie bis März ′90 schon 30 Vorstellungen mit ca. 1.800 Besuchern absolviert, doch der Zustrom ließ langsam nach. Aus den Wänden des Saales ragten noch Kabel, zerschlagene Fensterscheiben waren notdürftig mit Pappe vernagelt worden. Eine Heizung gab es noch immer nicht. Das Publikum saß auf 99 von der Volksbildungseinrichtung nebenan entliehenen Stühlen, auch die Bühne war geborgt, den Rest sammelten sie sich vom Abriß zusammen. Die Theaterleute brachten ihre Technik selber mit oder sie liehen sich zusammen, was sie kriegen konnten, Honorare gab es kaum, sie lebten von ihren Ersparnissen, doch auch Solidarität ist nicht unbegrenzt.

Schließlich fanden sie in dem Pfarrer Wolfgang Caffier einen Mäzen, welcher zinslosen Kredit gewährte. Sie luden Vertreter von Parteien und anderen Kultureinrichtungen ein, zum Gespräch, zur Positionierung, zur Basiskultur.

Zu dieser Zeit war das projekttheater „ein Spiegel der Wunden der Neustadt, jenem verwahrlosten und schmutzigen, in seiner historischen Bausubstanz durch Abriß und Verfall gekennzeichneten Stück Stadt – das aber lebt.“

Dann im Mai ′90 die Entscheidung: Der Rat des Stadtbezirkes Nord zahlt vorerst bis September die Miete. Nun begann die Suche nach einem Profil und nach Geld. Und beides gestaltete sich schwierig. „Besetzt, alternativ, schmuddelig“ so war der Ruf des Theaters und so sollte er noch lange bleiben. Trotzdem war das projekttheater zu einer Adresse in der Kulturlandschaft der Stadt geworden.

Am 28. November ′90 überreichte der damalige Kulturdezernent Dresdens Ulf Göpfert dem Verein einen Scheck in Höhe von 21.139,68 DM. Dieses Geld entsprang einer Aktion verschiedener Dresdner Künstler zur Unterstützung des erfolgreichsten Off-Theaters Ostdeutschlands. Doch auch dieses Geld war nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie werkelten hier und flickten dort, doch der Erhalt des Hauses erforderte Investitionen – wichtigste vor dem Winter: die Heizungsanlage.

In dieser Phase stieß Detlef G. Skowronek auf die Truppe, ein aus der Industrie kommender Physiker, welcher die Geschäftsführung übernahm. So teilte sich die Leitung des Hauses auf in eine künstlerische – besetzt vom Vorstand des Vereins Michael von Oppen und Steffen Rinka und eine geschäftliche. Im Dezember konnten alle aufatmen – die Stadt erklärte sich bereit auch weiterhin die Miete zu zahlen, der Räumungsbefehl wurde erst einmal aufgeschoben, wenn auch nicht aufgehoben. Man begann mit Bauen und Renovieren, im Februar ′91 konnte die lang ersehnte Heizungsanlage installiert werden (bezahlt aus Spendengeldern, u.a. der sächsischen Fraktion von Bündnis90/Die Grünen). Es wurde ein Mietvertrag bis Ende ′91 abgeschlossen und auf dieser Basis gründete man ein festes projekttheater-Ensemble mit 12 SchauspielerInnen.

Und man inszenierte, was das Zeug hielt. Peter Meining, Fine Fröhlich, Steffen Rinka, Michael von Oppen, doch auch Stadttheatergruppen wie Spielbrett, Taumtanz traten auf, Gastspiele wurden organisiert, Kurse und Workshops durchgeführt.

Doch noch immer ein Theater ohne Zukunft?

Der Vermieter will die gesamte Immobilie, bestehend aus Vorderhaus mit Wohnungen, Werkhalle und ruinösem Hinterhaus, verkaufen, ob die Stadt auch für das kommende Jahr die Miete übernimmt ist fragwürdig, Bankkredite werden nicht gewährt, der Kommunalzuschuß deckt ein Drittel der Kosten. Was tun? Der Verein unternimmt den Schritt, an den niemand zu denken wagt.

Im Januar 1991 ist es soweit: EIN THEATER KAUFT SEIN HAUS.

Finanzierung? Spenden. Damit ist die Chance gegeben, in der Äußeren Neustadt eine soldide Basis an Stadtkultur aufzubauen. Man muß sie nur nutzen und tun. Das projekttheater spielt Theater, führt von der Filminitiative initiierte Filmveranstaltungen durch, es gibt Konzerte, Tanzwerkstätten, Kurse. Der Eingang zum Theater erfolgt über die Louisenstr. 49, dort befindet sich das Foyer und die Pinta. Dann im April wieder eine Hiobsbotschaft. Der neue Eigentümer des Hauses Louisenstr. 49 verlangt die Räumung oder aber eine hohe Miete. So wird mal wieder umgelagert. Von nun an ist das projekttheater über die Louisenstr. 47 erreichbar. In der Wohnung im 1. OG befinden sich die Büroräume, der Hof ist und bleibt eine Müllhalde, das Hinterhaus betritt man auf eigene Gefahr.



Trotzdem im Juni ′92 das erste Großprojekt des projekttheaters: Die 1. Internationale Tanzwoche Dresden „Stumm aber nicht sprachlos“, initiiert und organisiert von D.G. Skowronek wird aus der Taufe gehoben und feiert großartige Erfolge. „Dresden im Tanzrausch“ titelt eine Tageszeitung. Absolutes HighLight ist die Abschlussperformance in der Yenidze, einer (′92 noch unsanierten) alten Tabakmoschee. 800 Besucher strömen am Abschlussabend zu diesem Festival experimenteller Bühnenkunst.

Die neue Spielzeit beginnt mit einem Versuch, obige Chance zu nutzen. Ein Serviceunternehmen für freie Gruppe will man sein, kein eigenes Ensemble mehr finanzieren müssen. Programmatisch gibt es eine größere Hinwendung zum Experimentellen, nicht mehr nur Theater, auch Tanz und genreübergreifende Performances werden geboten.

Doch projekttheaterintern beginnt man sich zu zerreiben. Die Illusionen sind der Routine gewichen, Alltag im Spielbetrieb und unterschiedliche Meinungen über alternative Kunst und Kultur führen zu Spannungen. Dazu kommt die permanente finanzielle Knappheit.

Trotzdem findet die 2. Tanzwoche Dresden „Auge und Ohr“ im Juli ′93  noch einmal unter der Egide des projekttheater dresden statt und feiert – diesmal im verfallenen Erlweinspeicher - phänomenale Erfolge. 2 weitere Großprojekte folgen. Im Oktober der Film „Wintersonnenwende“, bei welchem das projekttheater als Produzent auftrat und im November „Theater nach der Diktatur“ zu welchem Theatergruppen aus Russland, Litauen und der Ukraine eingeladen wurden.


(Auf diesem Wege kam die mittlerweile international bekannte russische Companie DEREVO zum ersten Mal nach Deutschland. Die folgenden Jahre wurde sie immer wieder von Skowronek eingeladen, bis sie 1997 entgültig ihren Stammsitz nach Dresden verlegten und 2,5 Jahre im projekttheater dresden ihre Heimat fanden, bevor das Derevo Laboratorium ins Leben gerufen wurde.)

Es entwickelte sich ein Hochspannungsfeld zwischen Geschäftsführung und künstlerischer Leitung. Freies Theater ja – aber welches? Wurde zur Gretchenfrage für das projekttheater. Doch dies betraf nicht nur künstlerische Belange, auch der Verein drohte zu zerbrechen. Im September gab es einen offenen Brief der Vereinsmitglieder, in welchem eine Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl, Finanzrechenschaft und Satzungsänderungen gefordert wurden. Der Geschäftsführer verlangte die Ablösung des amtierenden Vorstands. Auf der im Dezember ′93 stattfindenden Mitgliederversammlung wurde der alte Vorstand trotz allem wieder gewählt.  Daraufhin reichte der Geschäftsführer seine Protestkündigung ein. Skowronek wechselte zur Tanzbühne Dresden, welche von diesem Jahr an auch Träger des Festivals TANZWOCHE DRESDEN wurde.

Was nun bis 1995 folgte war geprägt durch ein beständiges Hangeln von Konzept zu Konzept, man änderte im Jahr dreimal das Profil, da man sich nicht entscheiden konnte, ob alternativ eher ausgeflipptes, Avantgarde oder Stadtteilhaus mit Zirkelarbeit bedeutet. Der Ruf des pt ist angekratzt. Ein Schmuddeltheater ohne Zukunft getragen von Illusionen. Die Geschäftsführung lebt von der Hand in den Mund. Im Oktober 94 läuft dann das Infrastrukturprogramm aus. Kündigungen und Schließung des Projekttheaters werden angedroht.

Trotzdem ist am 14.10.94 Start für den Ausbau des ruinösen Hinterhauses von 1885.

Doch es gärt und brodelt im projekttheater. Im März ′95 kocht es dann über. Es gibt erste Kündigungen, Gehälter an die drei festen Mitarbeiter werden nicht mehr gezahlt, der Spielplan wird reduziert. Doch die Finanzsituation ist zu verworren, die Schulden zu groß.


Im Oktober ′95 schreitet das Kulturamt als vorrangiger Geldgeber ein. Dezernent Jörg Stüdemann fordert ein tragfähiges künstlerisches und finanzielles Konzept mit mehr Hinwendung zur einheimischen Tanz- und Theaterszene, weniger aufwendige Hausproduktionen und Gastspiele. Eine zusätzliche Finanzspritze von 40.000 DM durch die Stadt und 70.000 DM durch den Freistaat werden dann in Aussicht gestellt.  Bedingung für eine weitere Hilfe neben dem neuen Konzept bis Januar ′96 sind auch personelle Konsequenzen.

Es kommt zu einer Mitgliederversammlung und einer  Vorstandswahl. Der neue Vorstand setzt sich nun zusammen aus Rainer Fahrenbruch, Peter Meining, Sascha Bunge, Detlev Schneider vom Hellerau e.V. und Detlef G. Skowronek von der Tanzbühne Dresden.

Dieser neue Vorstand erarbeitet als erstes das geforderte Konzept. Es soll keinen Repertoirebetrieb mehr geben, sondern vorwiegend projektbezogen gearbeitet werden, eine Pseudointendantenstruktur wird abgelehnt, sondern es wird projektbezogen wechselnde künstlerische Leiter geben, die Probenräume sollen allen offen stehen, selbst wenn die Projekte nicht im projekttheater zur Aufführung kommen, das Kurs- und Workshopangebot soll ausgebaut werden. Die in Aussicht gestellte Förderung von Stadt und Freistaat wird nun gezahlt – aber nicht für neue Produkionen, sondern zu Konsolidierung des Theaters. Es folgt eine technische, finanzielle und inhaltliche Inventur. Das Haus wurde auseinandergenommen und von Müll und Ballast befreit.

Im August ′97 wurde ein internationales Workcamp organisiert, in welchem das Hinterhaus erst einmal nutzbar gemacht wurde, sich der Hof von einer Müllhalde in einen freundlichen Ort verwandelte. Die Künstlervereinigung AXE gab dem Hofgebäude von außen einen künstlerischen Anstrich. Die Sanierung des Vorderhauses wurde abgeschlossen.

Im September ′97 wurde dann der regelmäßige Spielbetrieb wieder aufgenommen. Die Vorstellungen waren anfangs ein buntes Durcheinander mit immensen qualitativen Unterschieden. Die Profilsuche hatte man aufgegeben. Nach und nach bildete sich das Profil von selbst und das Publikum begann das projekttheater als eine kleine private Bühne mit Tanz – Bewegung – Performance – Theater wieder wahr- und anzunehmen.

Nach Fertigstellung des Hinterhauses wurde ein weitreichendes Kursangebot aufgebaut. Viele Projekte sind in den Studios bereits erarbeitet worden, ein Großteil kam auch im projekttheater zur Aufführung. Der Ballettsaal ist ständig ausgebucht. Ein umfangreicher Technikpool wurde schrittweise angelegt, welcher auch zur Unterstützung von Projekten genutzt werden kann, die nicht im Haus stattfinden. Die Ziele der Gründungszeit wurden verwirklicht.

Wir sind EIN HAUS FÜR JEDE FORM VON THEATER.

kulturschutzgebiet - richtlinien

Verfügung zum kulturschutzgebiet projekttheater dresden vom 01.09.1997

Prolog

Tatsächlich, es leben in dieser Stadt noch Freie KünstlerInnen! Besonders in den Randbereichen, wo es kalt und zugig ist, aber auch an anderen Stellen, bauen sie ihre Nischen und Nester und versprühen ihre Kreativität.
Dazu gehören seltene PerformerInnen oder die in Dresden fast ausgestorbenen freien TänzerInnen und ChoreographenInnen und - nicht zu vergessen- die vom Aussterben bedrohten Theaterleute. Sie alle hangeln sich von einem unterfinanzierten Projekt zum nächsten, im alltäglichen Überlebenskampf um einen Krümel vom Tisch der Geldgeber. Oft ist diese gefährdete Spezies für den/die ungeschulten BeobachterInnen nur schwer zu entdecken. Viele dieser ständig neue Ideen und Visionen ausbrütenden Menschen werden durch das Anwachsen des allgemeinen NICHTS bedroht, beeinträchtigt, gestört oder vertrieben, denn:

Die Kunst passt sich an, Sinn wird heutzutage gemacht, denn es hat kaum noch etwas Einen. Geschmack besteht im verzweifelten Rennen nach dem "In" sein. Im Run auf potentielle Sponsoren geht auch das eine oder andere Projekt in die Knie – Willkommen in der kulturellen Marktwirtschaft. Kultur und Bildung werden zur Ware, der Preisvergleich – nicht der Qualitätsvergleich – ist bestimmend. Theater werden zu Dienstleistungsunternehmen, Festivals und Events sind zu Wirtschaftsunternehmungen mutiert, die durch ManagerInnen und nicht durch künstlerische LeiterInnen dominiert werden. Kontur- und Belanglos werden sie zu einer grauen, zähen Masse in welcher kaum einzelne farbige Punkte auszumachen sind. Eine soziale, kritische und realpolitische Auseinandersetzung findet kaum noch statt. Selbstbeweihräucherung und Selbsttherapie stehen im Mittelpunkt, Bildung ist nicht erwünscht – es sei denn sie kommt "easy" und möglichst billig daher. Kulturelle Bildung ist allgemeiner Verdummung gewichen, das Denken übernimmt der Fernsehapparat.

Und dabei gehören – wie wir allerorts hören - Kultur und Bildung zu den Säulen, welche eine jede Gesellschaft tragen.

Doch aktuelle Politik zermalmt diesen Grundpfeiler stetig. Kultur und Bildung werden ausgehungert, einzig Prestigeprojekte und damit die – jetzt schon überbezuschusste – Hochkultur werden & wird gefördert.

Vielen der Besucher des projekttheater ist diese Problematik sicher nicht bewusst.

Aus diesen Gründen sehen wir es als unbedingt notwendig an, die Kultur vor diesen zerstörerischen Einflüssen schützen zu müssen.

Daher erklärt sich das projekttheater dresden ab sofort und per Dekret zum kulturschutzgebiet.

§ 1 Name, Sitz und Ausdehnung

1. Das Kulturschutzgebiet führt den Namen "kulturschutzgebiet projekttheater"

2. Sitz ist Dresden, Louisenstr. 47, 01099 Dresden.

3. Das kulturschutzgebiet projekttheater umfasst die gesamte Immobilie, d.h. Vorderhaus, Seitengebäude und Hinterhaus sowie Hofgelände

4. Die im Vorderhaus wohnhaften MieterInnen sind hierbei NICHT ausgeschlossen.  


§ 2 Ziele und Aufgaben

1. Das kulturschutzgebiet verfolgt die Ziele:

*   Schaffung und Unterhaltung eines geschützten Raumes für unabhängige künstlerisch und kulturell arbeitende Menschen

*   Schutz und Erhalt exemplarischer Theater- und Kunstprojekte

*   Sicherung, Entwicklung und Verbreitung humanistischer Werte

*   Schutz der Kultur vor Verflachung, Verdummung und dem entsprechenden Publikum

*   Begünstigung von kulturellen Randgruppen, z.B. freien KünstlerInnen

*   Beihilfe zur Kommunikationserziehung

*   Pflege und Wartung der deutschen Sprache, besonders des Genitivs

2. Die Ziele werden insbesondere verwirklicht durch

*   das Abwenden allgemeiner und spezieller Bedrohungen trotz besseren Wissens durch Politik und Gesellschaft

*   Kampf gegen die künstlerische Bestandsgefährdung – und Einschränkung durch absurde Entscheidungen von Staats-, Landes- und/oder Stadtregierung sowie weiterer Vereinigungen

*   Gegenwehr bezüglich aller negativen Einflüsse auf das kulturschutzgebiet projekttheater 


§ 3 Gemeine Nützlichkeit

1. Das kulturschutzgebiet und die darin involvierten Personen sind opferbereit- und willig in der Erfüllung der gesteckten Ziele tätig

2. Alles, was sich selber rechnet ist besonders willkommen

3. Spenden, Geschenke, Opfergaben, Bestechungen und Begünstigungen sind ausdrücklich gewünscht


§ 4 Mit- und Ohnegliedschaft

1. Das kulturschutzgebiet projekttheater umfasst alle humanistisch / idealistisch und pragmatisch denkende Menschen jeden Alters

2. Widerspruchsrecht besteht nicht.

3. Jeder, welcher das kulturschutzgebiet betritt, hat sich an die Regeln zu halten.

4. Das kulturschutzgebiet wird kompromisslos und autoritär verwaltet, basisdemokratisches Gerede über die Grundlage als Fundament der Basis wird nicht nur nicht geduldet, sondern ausgeschlossen.


§ 5 Rechte und Pflichten im kulturschutzgebiet

1. Das Verlassen der ausgetretenen Wege der Kulturpolitik ist unbedingte und erste Pflicht

2. Finanzielle Kürzungen sind strengstens untersagt. Sollten sie doch vorgenommen werden, so ist das Lagern an nicht dazu ausgewiesenen Stellen (vor Ministerien, Rathäusern usw.) , sofern es nötig wird, eine Pflicht jedes Kulturbewussten und Kulturschutzgebietnutzers

3. Mitgebrachter Abfall wird wieder mit nach Hause genommen und dort entsorgt

4. Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, dieses Kulturschutzgebiet zeichnet sich durch eine Vielzahl von besonders kämpferischen und rauen Mit- und Ohnegliedern aus. Hierbei wirkt sich jedoch der Nährstoffeintrag durch Hundekot negativ auf die Stimmung aus und kann zu ernsthaften Komplikationen führen. Deshalb ist für Hunde das Betreten des Kulturschutzgebietes projekttheater untersagt.

5. Um das Aussterben der zahllosen künstlerischen Lebensgemeinschaften zu verhindern, ist die Aneignung und der Missbrauch von kulturschutzgebietseigenen Illusionen bei Strafe verboten.

6. Die gekennzeichneten künstlerischen Brut- und Aufzuchtsgebiete dürfen nur mit allergrößtem Respekt betreten werden. Hierbei wird das Mitbringen alkoholischer Getränke (Rotwein) empfohlen.

7. Den Anweisungen und Bevormundungen der KulturschutzgebietsverwalterInnen ist sofort und unbedingt Folge zu leisten. Diskussionen sind nicht erwünscht.


§ 6 Verantwortung und Zuwiderhandlungen

1. Im kulturschutzgebiet gilt grundsätzlich der gesunde Menschenverstand. Bei wem dieser verkümmert oder abgestorben ist, sollte das Betreten des Gebietes weiträumig vermeiden.

2. Beim Betreten des Kulturschutzgebietes unterwirft man sich den aufgestellten Regeln. Zuwiderhandlungen werden je nach Schwere mit Arbeitseinsätzen bis zu 40 Stunden oder aber einer Spende von mindestens 50,00 € bestraft.

3. In schweren Fällen kommt es zu einem Zwangsbesuch einer Theatervorstellung.

4. Verantwortungslose Personen, welche das Kulturschutzgebiet an sich oder aber die darin wieder heimisch Gewordenen leichtsinnig in Gefahr bringen, werden bestraft, mit sofortiger Wirkung aus dem Kulturschutzgebiet ausgeschlossen und es wird ein Betretungsverbot ausgesprochen.

5. Alle Mit- und Ohneglieder des Kulturschutzgebietes sowie seine NutzerInnen haben das uneingeschränkte Recht, gegen Personen oder Behörden, die fahrlässig mit dem Kulturschutzgebiet umgehen, aktiv einzuschreiten und die Gefahren damit abzuwenden.


§ 7 Allgemeines


  1. Diese Verfügung tritt am 01.09.1997 in Kraft.
  2. Mit dem Einhalten der Regeln, der Abgabe einer Spende und/oder dem Besuch von Theatervorstellungen leisten Sie Ihren Beitrag zum Schutz unser Kultur und Bildung, so dass sich auch Ihre NachbarInnen, Mitmenschen und hoffentlich auch noch Ihre Kinder und Enkel an der Schönheit und Vielfalt der heimischen Kultur erfreuen können.

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kulturschutzgebiet projekttheater dresden

Dresdens ältestes OFF-Theater findet Ihr mitten in der Neustadt und jetzt auch bei Instagram unter https://www.instagram.com/projekttheaterdresden/. 


Wir sind ein explosionsgeschützes Labor für Theaterexperimente von Profis und Amateuren. Sprech-, Tanz-, Musik- & Literaturtheater, genreübergreifende Performances & Diskussionsforen sind Schaufenster und Programm unseres Hauses.


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Der projekttheater dresden e.V. ging 1990 aus der Besetzung einer ehemaligen Fabrikhalle in Dresden Neustadt hervor.

 

Die Utopie der jungen Theaterenthusiasten war ein Arbeitszentrum mit Aufführungs- & Probenraum für die Hausprojekte & Gäste, ein Kommunikationszentrum für Akteure & Interessierte. EIN HAUS FÜR JEDE FORM VON THEATER war das Ziel.

 

Anfangs spielte man gegen Kälte & Räumungsklagen an. Dann ein großer Schritt:  EIN THEATER KAUFT SEIN HAUS.

 

Irrungen & Wirrungen, Erfolge, Fehlschläge, es folgte die ganze Bandbreite an Erfahrungen, welche zu machen sind, wenn man sich auf neue Wege begibt. Das Ziel war aber stets die OFF-Theater-Kultur. In den Anfangsjahren trugen wir Prädikate wie Staatstheater der Bunten Republik, Schmuddeltheater, Stadttheater... .

 

Seitdem ist viel passiert. Die Satzungszwecke sind unverändert. Mit der Zeit kam das pt in ruhigeres Fahrwasser. Das Publikum nahm & nimmt uns als experimentelle Bühne wahr & an. Bei allem Auf & Ab zieht sich eines stabil durch die Entwicklungsgeschichte -

 

das pt erzeugte & erzeugt Bewegung. Wir sind EIN HAUS FÜR JEDE FORM VON THEATER.

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Das projekttheater dresden (pt) ist ein Freies Theater mit max. 84 Plätzen und etwa 250 Vorstellungen im Jahr.

Das Theater wird durch einen gleichnamigen gemeinnützigen Verein betrieben und u.a. durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Bundeskulturstiftung finanziell unterstützt.

Ein festes Ensemble besteht nicht, stattdessen arbeitet der Verein mit freien Künstlern und Gruppen, Schülern, Studenten, Senioren und zahlreichen Initiativen.

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- heute realisieren wir ca. 250 Vorstellungen im Jahr
- über das Jahr verteilt können wir ca. 15 Premieren von im Haus gearbeiteten Projekten auf die Bühne bringen
- wir organisieren im Jahr durchschnittlich 6 Ausstellungsprojekte in unseren Räumen
- das pt beteiligt sich als Koproduktionspartner an der Tanzwoche Dresden, den Interkulturellen Tagen,  und und und
- wir unterstützen zahlreiche Projekte anderer Träger, z.B. Schaubudensommer, Gastmahl der CellexStiftung, Societätstheater, Politik im Freien Theater des Staatsschauspiels, Shukura der AWO, ….
- es findet eine intensive Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungsträgern (z.B. Freie Montessorischule, Internationale Schule, Freie Alternativschule, Gymnasium Dreikönigschule ... statt
- zahlreiche Kurse und Workshops bereichern und beleben das Haus außerhalb der Spielzeiten, z.B. Theater für Jugendliche, Tanztraining u.ä.
- das pt arbeitet mit Praktikanten und Praktikantinnen, wir sind Partner der Jugendgerichtshilfe und betreuen in diesem Zusammenhang straffällig gewordene Jugendliche in der Resozialisierung